Wichtige Information für Rückkehrer aus Risikogebieten!

25. Juli 2020

Folgende Informationen bitten wir zu beachten:

Was ist bei der Rückkehr aus dem Ausland nach Lüdenscheid zu beachten?

Wer aus einem Risikogebiet nach Lüdenscheid zurückkehrt, muss sich direkt für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Außerdem müssen sich diese Personen unverzüglich beim Gesundheitsamt des Märkischen Kreises melden.

Die Meldung kann telefonisch unter 02351 966 7272 oder online unter folgender Adresse erfolgen: gesundheitstelefon@maerkischer-kreis.de

Was passiert, wenn ich mich nicht melde oder nicht in Quarantäne begebe?

In diesem Fall liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit bis zu 25.000 Euro Geldbuße bestraft werden kann.

Welche Länder gelten als Risikogebiet?

Die Risikogebiete werden von der Bundesregierung definiert und vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Dabei fließen sowohl die Fallzahlen als auch eine Bewertung des jeweiligen Infektions- und Testgeschehens ein. Eine Übersicht der aktuellen Risikogebiete ist hier zu finden:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Kann ich mich von der Quarantäne befreien lassen?

Wer nicht in die 14-tägige Quarantäne möchte, kann freiwillig einen Coronatest machen. Dieser muss selbst bezahlt werden. Einige Flughäfen bieten dies bereits als Service nach der Landung an. Bis das Ergebnis vorliegt, besteht die Pflicht, sich in Quarantäne zu begeben. Das Testergebnis ist in jedem Fall dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Alternativ kann der Test im Urlaubsland durchgeführt werden. Der Test muss von einem akkreditierten Labor durchgeführt werden Es werden nur PCR-Tests in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert, die nicht älter als 48 Stunden sind. Das Testergebnis ist in jedem Fall dem Gesundheitsamt mitzuteilen, egal ob es positiv ist oder negativ.

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