SCL mit klarer Ansage:
Unsere Trainer sind geimpft!
Ab Mittwoch, 24. November, greift in Nordrhein-Westfalen die neue Coronaschutz-Verordnung. Die besagt, dass ab sofort alle Sportlerinnen und Sportler ab 16 Jahren entweder geimpft oder genesen sein müssen, um auch weiterhin am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen zu dürfen. Ungeimpfte Personen werden dagegen davon ausgeschlossen. Ein negatives Testergebnis reicht nun nicht mehr aus, um am Sportwettkampf- oder Training teilnehmen zu dürfen.
Wortlaut aus der Coronavirus-Schutzverordnung
(Der entsprechende Absatz aus der Coronavirus-Schutzverordnung, gültig ab dem 24. November 2021:)
§4 Zugangsbeschränkungen, Testpflicht
2) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden:
(…)
die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport, wobei für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Profiligen, an Ligen und Wett- kämpfen eines Verbands, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist, sowie Teilnehmende an berufsvorbereitenden Sportausbildungen (zum Beispiel Lehrveranstaltun- gen des Hochschulsports) übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis nach § 2 Absatz 8 Satz 2 auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend ist,
der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer.
Der Verein und unsere Trainerteams sind vorbereitet – gemeinsam durch die Krise
„Was jetzt passiert, ist doch keine wirkliche Überraschung für die Vereine, wir wussten alle das es kommen wird – die Frage war nur wann!
Umso mehr überraschen uns nun absagen, wegen ungeimpfter Trainer, die nicht mit ihren Teams spielen dürfen“
Frühzeitig den Kurs abgestimmt
So wurden – bereits vor dem offiziellen Start der neuen „Corona-Verordnungen“ – unsere Trainer nach dem Impfstatus gefragt und wir waren davon begeistert, wie alle mit dem Thema umgehen, denn unser kompletter Trainingsbetrieb kann unter „2G-Auflagen“ erfüllt werden.
Wir sind 2G! Kinder- und Jugendliche gut aufgehoben…
Es geht auch darum, den Kindern und Jugendlichen auf und neben dem Platz ein Vorbild zu sein, deshalb haben sich unsere Trainer frühzeitig impfen lassen, so dass für unsere Teams der
A1, B1, C1, C2, D1, D2, E1, E2, F1, F2, F3, G1, G2
der Trainingsbetrieb sichergestellt ist.
FLVW entscheidet: Die Amateurfußball-Saison geht weiter – aber wohl nicht für alle Mannschaften
Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) setzt den Spielbetrieb – so ist unser aktueller Stand – wohl zum Teil aus. Wir gehen aktuell davon aus, dass für die A und B Jugend der Spielbetrieb mit sofortiger Wirkung bis Ende des Jahres ausgesetzt wird. Bereits der kommende Spieltag soll davon betroffen sein. Wie sich dieses auf die jüngeren Jahrgänge auswirkt, wissen wir aktuell noch nicht. Diese Informationen sind aktuell noch nicht bestätigt, ein Update wird folgen.
Eltern und Jugendliche in der Pflicht – unsere (Vereins)Hausaufgaben sind gemacht
„Problematische ist alles, was wir selbst nicht steuern können“
Deshalb appellieren wir an alle, die bislang nicht geimpft sind, dieses nachzuholen. Ihr leistet nicht nur für den Fußball sondern für die ganze Gesellschaft sowie dieses Land einen nicht zu unterschätzenden Beitrag! Außerdem geht’s auch um Eure eigene Gesundheit!
In den Farben getrennt, in der Sache vereint
„Wir sind uns sicher, dass alle Vereine in unserer Region so vorgehen.
Gut vorbereitet sind und transparent das Thema bzw. die Kommunikation angehen, wird der Jugendvorstand zitiert.“
Große Herausforderungen
Die größten Herausforderungen und Anforderungen bestehen in den Kontrollen an den Sportplätzen, ob Spielerinnen und Spieler geimpft sind. Die Überprüfung der Impf- und Testnachweise erfolgt nämlich durch die verantwortlichen unseres SC’s, was uns vor große personelle und administrative Herausforderungen stellt. Im Rahmen angemessener Stichproben ist ein Abgleich der Nachweise mit dem amtlichen Ausweisdokument vorzunehmen, das Besucher von Einrichtungen oder Veranstaltungen bei sich führen müssen. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Die Ordnungsbehörden kontrollieren, ob wir – als Veranstalter und Betreiber – ordentlich kontrollieren.